Gesetze / Bundesrechnungshofgesetz
BRHG§ 1 Stellung
Stand: 10.06.2019
Der Bundesrechnungshof ist eine oberste Bundesbehörde und als unabhängiges Organ der Finanzkontrolle nur dem Gesetz unterworfen. Im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützt der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung bei ihren Entscheidungen.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 1 BRHG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 12.04.2011 – 15 U 181/10
- OVG NRW, 07.04.2022 – 1 A 392/18Zitiert von 6
- BVerwG, 15.11.2012 – 7 C 1/12Informationszugang; Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofs; Einsicht in Prüfungsunterlagen
- BVerwG, 15.11.2012 – 7 C 1.12Zitiert von 117
- OVG NRW, 26.10.2011 – 8 A 2593/10Informationsfreiheit: Anwendbarkeit des IFG auf den Bundesrechnungshof und Zugang zu Prüfungsniederschriften KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- BVerwG, 29.06.2022 – 6 C 11/20Kein Anspruch auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des BundesrechnungshofsZitiert von 41
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 27.02.2019 – 6 C 1/18Zulässigkeit einer Klage auf Widerruf und Richtigstellung von Äußerungen in einem Bericht des BundesrechnungshofsZitiert von 28
- VG Köln, 31.01.2019 – 6 K 9164/16Zitiert von 2
- LAG Niedersachsen, 31.07.2009 – 10 Sa 1451/08
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BRHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.